Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, bei Kindern und Jugendlichen das ganzheitliche Lernen zu unterstützen und zu fördern, dass es positiv von ihnen erlebt wird und so eine Grundlage für lebenslanges Lernen entstehen kann. Um nachhaltige und sichtbare Ergebnisse von Lernprozessen zu erzielen, braucht es Voraussetzungen, um lernen zu können und Motivation, um lernen zu wollen. Gesunde Neugier ist dafür eine ganz wichtige Ingredienz.
Die Stiftung richtet sich von daher insbesondere an die Personen in den Schulen, die für Erziehung und Bildung verantwortlich sind. Das können auch Schüler*innen sein. Sie sollen motiviert und unterstützt werden, Ideen und Initiativen zu entwickeln, die in Form von Projekten und Maßnahmen durchgeführt werden können. Die Stiftung möchte dabei insbesondere Ideen, Initiativen und Projekte in ihrem frühen Stadium fördern. Damit sollen auch ungewöhnlichen Innovationsansätzen zum Durchbruch verholfen werden. Eine enge und vertrauensbildende Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden ist dabei Voraussetzung.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.