Barbara und Hans Langenberg Stiftung
Barbara und Hans Langenberg Stiftung – Engagement für Kinder, Jugend und Gesundheit
Jetzt spendenDarüber hinaus setzt sich die Stiftung für Jugendliche ein, die nach dem Ende ihrer betreuten Schulzeit häufig ohne ausreichende Unterstützung sind. Auch in dieser Übergangsphase leistet die Stiftung gezielte Hilfe, um Teilhabe und Perspektiven zu fördern.
Seit ihrer Gründung hat die Barbara und Hans Langenberg Stiftung bereits zahlreiche gemeinnützige Organisationenunterstützt, darunter die Stiftung Das Rauhe Haus, den Verein zur Förderung autistischer Kinder e. V. sowie Hände für Kinder e. V.
Möchten Sie die Barbara und Hans Langenberg Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit, zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Mit Ihrer Hilfe können wichtige Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien langfristig gefördert werden.
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Ihre Spende hilft, die Ziele der Barbara und Hans Langenberg Stiftung zu verwirklichen.
Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.