In dem Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und getragen von dem Wunsch, über unser Leben hinaus wirksam zu helfen, errichten wir diesen Beate und Dieter Breckmann Stiftungsfonds. Mit diesem Stiftungsfonds möchten wir Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen unterstützen sowie medizinische und pflegerische Arbeit nachhaltig fördern.
Die Erträge des Stiftungsfonds sollen gemeinnützigen Zwecken zugutekommen, insbesondere der Förderung der medizinischen Forschung, der Begleitung schwerstkranker Kinder und ihrer Familien sowie der Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Zu diesem Zweck sollen die Erträge des Stiftungsfonds zu gleichen Teilen den folgenden gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen: — dem Kinderkrebs-Zentrum Hamburg gGmbH — Forschungsinstitut für Forschung ohne Tierversuche — dem Kinder-Hospiz Sternenbrücke, — dem Herbert Feuchte Stiftungsverbund gGmbH —Altenheim für Gehörlose.
Mit dieser Verfügung verbinden wir die Hoffnung, die wertvolle Arbeit dieser Einrichtungen dauerhaft zu unterstützen und einen Beitrag zu Menschlichkeit, Fürsorge und Würde in allen Lebensphasen zu leisten.
Was ist ein Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.
Merkmale eines Stiftungsfonds:
- Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
- Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
- Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
- Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.