Becker-Kerner-Stiftung
Becker-Kerner-Stiftung – Förderung junger Talente in Sport und Kultur
Jetzt spendenDie Stiftung Becker-Kerner Stiftung kann auf unterschiedliche Weise unterstützen, unter anderem durch:
Einmalige finanzielle Einzelhilfen, regelmäßige Förderzahlungen oder durch die Übernahme von Kosten für Training, Unterricht, Ausrüstung oder Projekte.
Empfänger der Förderung können sein:
Die Heranwachsenden selbst, deren Erziehungsberechtigte, Sportvereine oder Kultureinrichtungen oder andere gemeinnützige Stiftungen.
Wenn Sie die Arbeit der Becker-Kerner-Stiftung unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Spende zu leisten oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Ihre Spende hilft, die Ziele der Becker-Kerner-Stiftung zu verwirklichen.
Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.