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Kinder & junge Menschen

Budnianer Stiftung

Budnianer Stiftung – Chancengleichheit für alle für Kinder

Die Budnianer Stiftung setzt sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für die Unterstützung älterer Menschen in der Metropolregion Hamburg ein. Ziel der Stiftung ist es, soziale Teilhabe, Bildung und Hilfe für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen nachhaltig zu stärken.

Die Budnianer Stiftung wurde im Mai 2011 von der Iwan BUDNIKOWSKI GmbH & Co. KG als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Sie fördert die Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie mildtätige Zwecke.

Ihre Stiftungsziele verwirklicht die Budnianer Stiftung unter anderem durch die Unterstützung des gemeinnützigen Vereins Budnianer Hilfe e. V., der vielfältige soziale Projekte in Hamburg umsetzt.

Möchten Sie die Budnianer Stiftung unterstützen, haben Sie die Möglichkeit, zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen und so soziale Projekte in Hamburg nachhaltig zu fördern.

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Gründungsjahr
2011
Stifter
Iwan BUDNIKOWSKY GmbH & Co. KG
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe
Stiftungsseite

Der Fokus der Stiftung liegt vorwiegend auf dem direkten Umfeld der Nachbarschaft der budni-Filialen und sie ist deshalb vor allem in Hamburg tätig. 1997 wurde die Budnianer Hilfe von engagierten budni-Mitarbeitenden und der Familie Wöhlke gegründet. Im Zusammenspiel mit budni-Kund:innen, Mitarbeitenden, der Geschäftsführung, den Einrichtungen in den Stadtteilen und Geschäftspartnern von budni arbeiten sie Hand in Hand, um die Entwicklung junger Menschen zu fördern – insbesondere derjenigen, die aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Benachteiligung zurückgeworfen sind.

Möchten Sie die Budnianer Stiftung unterstützen, haben Sie die Möglichkeit, zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen und so soziale Projekte in Hamburg nachhaltig zu fördern.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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