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Kinder & junge Menschen

Deutsche YFU Stiftung

Deutsche YFU Stiftung – Förderung interkultureller Bildung und Austausch

Die Deutsche YFU Stiftung setzt sich für eine Welt ein, in der Menschen kulturelle Vielfalt wertschätzen, Verständnis für andere Kulturen entwickeln und selbstständige Persönlichkeiten Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen.

Im Januar 2014 wurde die Stiftung vom Deutschen Youth For Understanding Komitee e.V. als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Ziel der Stiftung ist die Förderung interkultureller Bildungsarbeit sowie der Dialog, Kultur- und Wissensaustausch zwischen Menschen und Institutionen, die sich für interkulturelle Verständigung einsetzen.

Die Stiftung unterstützt insbesondere persönliche Begegnungen zwischen Jugendlichen aus verschiedenen Ländern, zum Beispiel durch einjährige Schüleraustauschprogramme. Solche Erfahrungen stärken das Bewusstsein für die eigene Kultur, fördern Respekt, Toleranz, interkulturelle Kommunikation und gesellschaftliche Verantwortung.

Die Deutsche YFU Stiftung legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung junger Menschen, um deren persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen zu stärken.

Möchten Sie die Deutsche YFU Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so interkulturellen Austausch und Bildung nachhaltig fördern.

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V.
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens Wissenschaft und Forschung Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Deutsche YFU Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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