Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung
Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung – Förderung von Bildung, Entwicklung und Jugendhilfe
Jetzt spendenDie Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung möchte Bildungs- und Entwicklungsprojekte fördern, die insbesondere Hilfe und Unterstützung für diejenigen jungen Menschen leisten, die Initiative zu Eigenverantwortung und Selbständigkeit zeigen. Verwirklicht werden soll dieses Ziel primär durch die SOS-Kinderdörfer und die Projekte in Entwicklungsländern des Senior Experten Service , die die Stifter selbst durch ehrenamtliche Tätigkeit viele Jahre begleitet haben. Außerdem sollen begabte junge deutsche Akademiker die Chance erhalten, ihre Qualifikation durch Auslandserfahrungen zu erweitern und zu vertiefen. Im Oktober 2007 gründeten die Eheleute Edgar Frank und Hadeburg Frank-Cords die Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Die Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung fördert die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit, die Jugend- und Altenhilfe, die Wissenschaft und Forschung und mildtätige Zwecke. Seit ihrer Gründung hat die Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung schon gemeinnützige Einrichtungen wie Deutscher Senioren-ComputerClub Hamburg e. V. und SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e. V. unterstützt. Möchten Sie die Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Ihre Spende hilft, die Ziele der Edgar und Hadeburg Frank-Stiftung zu verwirklichen.
Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.