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Kinder & junge Menschen

Eva und Waldemar Pfeiffer Stiftung

Eva und Waldemar Pfeiffer Stiftung – Förderung von Bildung und Lesekompetenz

Die Eva und Waldemar Pfeiffer Stiftung wurde im Juli 2012 von Waldemar Pfeiffer aus Dankbarkeit für die Unterstützung gegründet, die er selbst als junger Mensch erfahren hat. Ein Studienstipendium prägte seinen Lebensweg entscheidend und motivierte ihn, dieses Engagement an die nachfolgende Generation weiterzugeben.

Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen die Ausbildung junger Menschen sowie die Leseförderung. Unterstützt werden insbesondere:

die Tischlerinnung Hamburg

das Evangelische Bildungszentrum Hermannsburg Heimvolkshochschule gGmbH

Möchten Sie die Eva und Waldemar Pfeiffer Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so Bildung, Ausbildung und Lesekompetenz nachhaltig fördern.

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Gründungsjahr
2012
Stifter
Waldemar Pfeiffer
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Eva und Waldemar Pfeiffer Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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