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Kinder & junge Menschen

Familie Nolze Stiftung

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Gründungsjahr
2019
Stifter
Heimo Nolze und Dagmar Nolze
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stiftereheleute Dagmar und Heimo Nolze haben diese Stiftung errichtet, um misshandelte und/oder sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche zu unterstützen und zu stärken. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung gemeinnützige Organisationen und Projekte, die Kinder und Jugendliche bei ihrer sexuellen Orientierung, dem coming out, unterstützen und begleiten. Ziel ist es im Besonderen, die Gleichstellung und gesellschaftliche Wertschätzung dieser Kinder und Jugendlichen voranzutreiben und durch Beratung, fachliche Unterstützung, Aufklärungsarbeit in Schulen und der öffentlichen Gesellschaft entsprechende Hilfen zu geben. Dazu gehört auch die Gewährung finanzieller Unterstützung begabter Jugendlicher bis zum Alter von 25 Jahren während ihrer Berufsausbildung bzw. in Sportvereinen als sogenannte Hochleistungssportler. Möchten Sie die Familie Nolze Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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