Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung
Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung – Förderung von Kindern, Jugend und Entwicklungshilfe
Jetzt spendenDie Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung unterstützt folgende gemeinnützige Bereiche:
Mildtätige Zwecke, öffentliche Gesundheitspflege und Bekämpfung von Tierseuchen, Jugendhilfe, Erziehung und Bildung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit.
Seit ihrer Gründung hat die Stiftung zahlreiche gemeinnützige Organisationen unterstützt, darunter:
SOS-Kinderdörfer weltweit – Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V., Förderverein Haus der Jugend Steilshoop e.V.,
Il Canto del mondo e.V., Förderverein für das Maria-Luisen-Kinderheim, Argentinien e.V., WCTAG hilft e.V., Stiftung Hilfe mit Plan
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.