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Kinder & junge Menschen

Hamburger Technologie-Stiftung

Hamburger Technologie-Stiftung – Förderung von Innovation, Wissenschaft und Technik

Die Hamburger Technologie-Stiftung setzt sich dafür ein, Deutschland durch Innovation und Technik an die Spitze zu bringen. Als rohstoffarmes Land ist Deutschland besonders auf technologischen Vorsprung, Forschung und Innovation angewiesen, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern. Die Stiftung möchte durch gezieltes Engagement dazu beitragen, dass Deutschland wieder eine führende Rolle in der Weltgemeinschaft einnimmt.

Im Dezember 2005 gründete Helmut W. Meyer die Stiftung ursprünglich als Helmut Meyer Technologie-Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Ziel war von Anfang an die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere der Ingenieurwissenschaften.

Durch das persönliche Engagement von Helmut Meyer konnte die Stiftung schnell große Erfolge erzielen und einen hohen Bekanntheitsgrad erlangen. Bereits geförderte Projekte umfassen unter anderem:

Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)

Initiative Naturwissenschaft & Technik NaT gGmbH

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Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung die Förderung von Technik, Wissenschaft und Innovation in Hamburg und Deutschland nachhaltig zu unterstützen.

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Gründungsjahr
2005
Stifter
Helmut Meyer
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Wissenschaft und Forschung
Stiftungsseite

Im April 2010 entschied der Stiftungsvorstand, den Namen in Hamburger Technologie-Stiftung zu ändern, um den Bezug zu Hamburg noch deutlicher zu machen.

Die Hamburger Technologie-Stiftung unterstützt gezielt:

Forschung und wissenschaftliche Projekte, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften

Bildung und Förderung junger Talente in Naturwissenschaften und Technik

Innovationsprojekte, die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken

 

Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Stiftung finden Sie hier:

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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