Hamburger Technologie-Stiftung
Hamburger Technologie-Stiftung – Förderung von Innovation, Wissenschaft und Technik
Jetzt spendenIm April 2010 entschied der Stiftungsvorstand, den Namen in Hamburger Technologie-Stiftung zu ändern, um den Bezug zu Hamburg noch deutlicher zu machen.
Die Hamburger Technologie-Stiftung unterstützt gezielt:
Forschung und wissenschaftliche Projekte, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften
Bildung und Förderung junger Talente in Naturwissenschaften und Technik
Innovationsprojekte, die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken
Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Stiftung finden Sie hier:
- Artikel im Jahresbericht Haspa Hamburg Stiftung 2005/2006
- Artikel im Jahresbericht Haspa Hamburg Stiftung 2007
- Artikel im Jahresbericht Haspa Hamburg Stiftung 2009
- Initiative Naturwissenschaft & Technik NaT gGmbH
Möchten Sie die Arbeit der Hamburger Technologie-Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung die Förderung von Technik, Wissenschaft und Innovation in Hamburg und Deutschland nachhaltig zu unterstützen.
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Ihre Spende hilft, die Ziele der Hamburger Technologie-Stiftung zu verwirklichen.
Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.