Hans Dieter Schröder Stiftung
Hans Dieter Schröder Stiftung – Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche
Jetzt spendenIm Mittelpunkt der Stiftungsarbeit steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere solcher, die:
aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt sind, mit einer Behinderung leben oder/und erschwerte Startbedingungen im Bildungs- und Sozialbereich haben.
Die Stiftung unterstützt ihre Integration in die Gesellschaft, fördert soziales Engagement und stärkt ihre persönliche Entwicklung.
Das Wirken der Hans Dieter Schröder Stiftung soll dazu beitragen, aktive Mitgestalterinnen und Mitgestalter einer offenen, toleranten und gerechten Gesellschaft heranzubilden. Junge Menschen sollen befähigt werden, die Welt positiv zu verändern – durch Respekt, Verantwortung und Engagement gegenüber Mitmenschen und Umwelt. So leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zu einer friedlicheren und gerechteren Welt.
Möchten Sie die Hans Dieter Schröder Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen und damit die Chancengleichheit, Bildung und Integration junger Menschen nachhaltig zu fördern.
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Ihre Spende hilft, die Ziele der Hans Dieter Schröder Stiftung zu verwirklichen.
Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.