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Kinder & junge Menschen

Heike und Michael Maurmann Stiftung

Heike und Michael Maurmann Stiftung – Förderung junger Menschen und Bildung

Die Heike und Michael Maurmann Stiftung wurde im Februar 2008 von Heike und Michael Maurmann als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Ziel der Stiftung ist es, junge Menschen in ihrem Potenzial zu stärken, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Die Stiftung engagiert sich für eine breite Palette gemeinnütziger Zwecke und fördert insbesondere:

Jugendhilfe und Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie mildtätige Zwecke.

Durch diese Förderbereiche trägt die Stiftung zur Chancengleichheit, Bildung und persönlichen Entwicklung junger Menschen bei.

Seit ihrer Gründung hat die Stiftung zahlreiche gemeinnützige Organisationen unterstützt, darunter die Arche Christliches Kinder- und Jugendwerk e. V. und die Stiftung Mittagskinder. Diese Initiativen setzen sich aktiv für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein und leisten wichtige Beiträge zur sozialen Unterstützung und Bildung.

Möchten Sie die Heike und Michael Maurmann Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung die nachhaltige Förderung von Jugend, Bildung und sozialen Projekten zu ermöglichen.

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Gründungsjahr
2008
Stifter
Michael Maurmann und Heike Maurmann
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe Kunst und Kultur mildtätige Zwecke Wissenschaft und Forschung

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Heike und Michael Maurmann Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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