Die Klaus und Barbara Funccius Stiftung möchte Menschen, besonders aber Kinder, die unverschuldet in Not geraten sind, unterstützen. Je bedrängter der Staat in seiner Handlungsfähigkeit wird, desto notwendiger ist es, sich als verantwortungsvoller Bürger zu engagieren. Aus dieser Motivation heraus gründeten die Eheleute Klaus und Barbara Funccius im Oktober 2007 die Klaus und Barbara Funccius Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Mit ihrer Stiftung fördern sie die Jugendhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, die Wohlfahrtspflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Mildtätigkeit und Wissenschaft. In diesem Zusammenhang haben bereits gemeinnützige Organisationen, wie SOS Kinderdorf Harksheide, Stiftung Mittagskinder, Familienhafen e.V. und Hände für Kinder Spenden erhalten. Möchten Sie die Klaus und Barbara Funccius Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.