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Kinder & junge Menschen

Lessing Stiftung

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Oliver Lessing
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Lessing Stiftung wird aus dem tiefen Glauben an die verbindende und transformative Kraft des Sports gegründet. Sport kann nicht nur physische Fitness und mentale Stärke fördern, sondern auch Brücken zwischen Menschen bauen und gesellschaftliche Barrieren  überwinden. Der Stifter, Oliver Lessing, ist überzeugt, dass der Zugang zu Sportangeboten für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und Umständen, ein Grundrecht ist.  Diese Stiftung setzt sich daher mit Nachdruck für die Förderung des Sports und die Förderung der Hilfe von Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung der Jugendhilfe ein. Durch gezielte Weiterleitung finanzieller Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts möchte die Stiftung Sportangebote begleiten und unterstützen, die sowohl inklusiv als auch integrativ sind. Des Weiteren strebt sie danach, Programme zu fördern, die die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung durch sportliche Aktivitäten ermöglichen. Das Engagement der Stiftung gilt der Schaffung einer Gesellschaft, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, durch den Sport ein erfülltes und aktives Leben zu führen. Dabei arbeitet die Stiftung eng mit anderen gemeinnützigen Körperschaften und öffentlichen Institutionen zusammen, um diese Ziele zu verwirklichen. Die Lessing Stiftung möchte einen Beitrag dazu leisten, dass Sport als Mittel zur lnklusion und als Motor für positive soziale Veränderungen anerkannt und gefördert wird. Möchten Sie die Lessing Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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