Die Schwestern Maria und Hildegard Müller hatten im August 2009 den gemeinsamen Wunsch, mit einem eigenen Stiftungsfonds zwei verschiedene Projekte dauerhaft zu unterstützen. In diesem Stiftungsfonds mit ihrer beider Namen unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung ist ihr Wunsch vereint. Maria Müller lag das am nördlichen Stadtrand von Norderstedt beheimatete SOS-Kinderdorf Harksheide am Herzen. Es bietet vielfältige Hilfe für benachteiligte Familien und ihre Kinder. Das Leben in der Kinderdorffamilie wurde stetig den veränderten Lebensgewohnheiten angepasst. Die Wohngruppen ergänzen heute das Angebot für besondere Notlagen. Mit der Tagesgruppe und den ambulanten Angeboten werden Familien unterstützt, ohne dass die Kinder umziehen müssen, und die Schulsozialarbeit und der Ausbildungsbetrieb ermöglichen den Zugang zu Bildung und Qualifikation. Hildegard Müller schätzte die wichtige und bedeutende Arbeit des Kinderkrebszentrums Hamburg am UKE, die weit über Hamburg hinaus bekannt ist. Dabei lobte sie die wichtige Betreuung für an Krebs erkrankten Mädchen und Jungen ebenso. Ein persönliches Anliegen ist ihr deshalb die Unterstützung der Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg e.V. Aus den Erträgen dieses Stiftungsfonds werden die Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg e.V. und das SOS-Kinderdorf Harksheide zu gleichen Teilen gefördert. Wenn Sie den Maria und Hildegard Müller Stiftungsfonds unterstützen möchten, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen.
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Jetzt spendenWas ist ein Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.
Merkmale eines Stiftungsfonds:
- Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
- Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
- Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
- Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.