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Kinder & junge Menschen

Michael und Ursula Kregel Stiftung

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Gründungsjahr
2018
Stifter
Ursula Kregel
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Michael und Ursula Kregel Stiftung unterstützt blinde und sehschwache Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren sowie die Organisation „Institut Ampu Vita e.V.“.  Beispiele für Unterstützungsleistungen sind die Forschung, die Schulbildung für Blinde und Sehbehinderte, die Frühförderung im Alter von 0 bis 6 Jahren, Musikunterricht, die Herstellung von speziellen Hilfs-, Lehr- und Lernmitteln sowie individuelle technische Ausstattungen. Ein weiterer Zweck der Michael und Ursula Kregel Stiftung ist, die Parkinsonforschung dauerhaft zu fördern. Spenden und Zustiftungen zur Unterstützung der Stiftung können Sie hier vornehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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