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Kinder & junge Menschen

Rainer und Dorothea Westermann Stiftung

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Dr. Dorothea Lübcke-Westermann und Professor Dr. Rainer Westermann
Stiftungsform
Treuhandstiftung

"Wir errichten diese Stiftung, um den Nachwuchs für naturwissenschaftliche Forschung und Lehre zu fördern. Ausgezeichnet und unterstützt werden sollen leistungsstarke fortgeschrittene Studierende an den norddeutschen  Universitäten, an denen wir selbst studiert oder wissenschaftlich gearbeitet haben." Sie haben hier die Möglichkeit die Rainer und Dorothea Westermann Stiftung in Ihrem Engagement zu unterstützen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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