Vom Personenschützer zum Kinderschützer Manche Wege und Erfahrungen ändern einen ganzen Lebensweg, so wie beim Kinderschützer Patrick Kliefoth.Durch einen Schicksalsschlag in der eigenen Familienkonstellation änderte sich sein Leben schlagartig, als der Großneffe mit gerade einmal 4 Monaten totgeschüttelt wurde (Shaken-Baby-Syndrom SBS). Daraufhin gründete die Familie Kliefoth im Jahr 2019 den Verein „ShakenKids e.V. - for Shaken- and HandicapKids“ der sich sowohl aktiv als auch präventiv für den Schutz von Kindern, die aufgrund unterschiedlichster Umstände im und vom Leben regelrecht durchgeschüttelt wurden, einsetzt. Um diese Kinder aufzufangen, Hilfestellung zur Regeneration zu gewährleisten und die oft schwer traumatisierten Kinder pädagogisch wertvoll begleiten zu können, sind Umfeld und Konstanten von entscheidender Bedeutung. Die enorme Zunahme an gewaltgeplagten und hilfsbedürftigen Kindern motiviert den Kinderschützer, weitere zukunftsorientierte Wege zu bestreiten um sowohlgenerationsübergreifend als auch über das eigene Ableben hinaus Schutz und Sicherheit für Schutzbefohlene zu gewährleisten. So reifte die Idee zur Gründung der Silent Care Stiftungunter der treuhänderischen Verwaltung der Haspa Hamburg Stiftung. Die Silent Care Stiftung fördert nachhaltig und zukunftsorientiert die Rechte von Schutzbefohlenen bei Vernachlässigungen, Misshandlungen, Missbrauch, sexuellen Übergriffen, sowie allen weiteren Gewalttaten. Um selbst ein bleibender, zukunftsorientierter und unterstützender Baustein der Silent Care Stiftung zu sein, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eineZustiftung vorzunehmen und damit nachhaltig neue Maßstäbe im Kinderschutz zu setzen!
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.