Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kinder & junge Menschen

Stiftung ZukunftsBauer

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2012
Stifter
Tara Maria Bosenick und Katrin Hofmann
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Am 12.12.2012 gründeten Katrin Hofmann und Tim Bosenick ihre Stiftung ZukunftsBauer. Kinder dieser Welt werden die Zukunft gestalten – ihre eigene und die gemeinsame Zukunft. Aber nicht alle Kinder können gleichermaßen daran teilhaben – ob aus gesundheitlichen, finanziellen, kulturellen oder sozialen Gründen. Ziel der Stiftung ist es, Projekte zu fördern, die Kinder stark machen, ihnen Chancengleichheit ermöglichen und sie befähigen, aktiv ihre Zukunft mit zu bauen. In den vergangenen Jahren unterstützte die Stiftung ZukunftsBauer beispielsweise Organisationen wie terre des hommes und SOS-Kinderdörfer, aber auch einzelne regionale Schulprojekte.  Sie haben hier die Möglichkeit, die Stiftung ZukunftsBauer durch Spenden oder Zustiftungen zu unterstützen.

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftung ZukunftsBauer zu verwirklichen.

Jetzt spenden

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Bleiben Sie informiert über die Themen der Haspa Hamburg Stiftung