Stiftung zur Förderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts
Jetzt spendenNaturwissenschaften nehmen heute vermehrt einen breiten Raum in unserem Alltag ein. Im Unterricht wird ein Wissen theoretisch vermittelt. Erst die technologische Umsetzung und ihre Veranschaulichung lässt die Komplexität der Anwendbarkeit der Naturgesetze im Alltag verstehen. Verständnis der natürlichen Zusammenhänge, technische Zwänge und die allgemeinsprachliche Verbreitung sind u.a. entscheidend für zukunftsweisende politische Umsetzung. Mit diesen Fragen wird die heranwachsende Generation auf schulischer Ebene konfrontiert. Die Schulen benötigen ausreichende Mittel, um diesen Auftrag umfangreich und aktuell ausführen zu können. Die Stiftung hat das Ziel, gleichsam Lehrkörper und Lernende im Schulalltag in diesem Sinne finanziell zu unterstützen, Möglichkeiten zu schaffen diese Leistungen zu erzielen, die Leistungsfähigkeit zu stärken und außergewöhnliche Leistungen zu fördern und zu honorieren. Möchten Sie die Stiftung zur Förderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere Informationen zu der Stiftung zur Förderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts und den Aktivitäten der Stiftung finden Sie hier.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.