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Kinder & junge Menschen

Stiftungsfonds Ute und Reinhard Duda Kinderhilfe

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Gründungsjahr
2006
Stifter
Reinhard Duda und Ute Duda
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Ziel des Stiftungsfonds Ute und Reinhard Duda Kinderhilfe ist die Unterstützung von Kindern in besonders armen und hilfsbedürftigen Ländern und Gebieten der Welt. Im Juni 2006 gründeten die Eheleute Ute und Reinhard Duda den Stiftungsfonds Ute und Reinhard Duda Kinderhilfe unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Sinn und Zweck des Stiftungsfonds ist es, den besonders hilfsbedürftigen Kindern in der Welt eine materielle Unterstützung zukommen zu lassen. Die Erträge aus diesem Stiftungsfonds dürfen ausschließlich in besonders armen und hilfsbedürftigen Ländern und Gebieten eingesetzt werden, d.h. ausschließlich in entsprechenden Ländern im asiatisch-pazifischen Raum, in Südamerika, in Afrika oder in Ost-Europa. Seit seiner Errichtung hat der Stiftungsfonds Ute und Reinhard Duda Kinderhilfe seine Erträge schon mehrfach dem SOS-Kinderdorf e.V. gespendet. Möchten Sie den Stiftungsfonds Ute und Reinhard Duda Kinderhilfe unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere interessante Informationen über den Stiftungsfonds Ute und Reinhard Duda Kinderhilfe finden Sie hier.

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Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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