Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kinder & junge Menschen

Stiftungsfonds "Verein für Wohlfahrtsbestrebungen e.V., gegr. 1901"

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2017
Stifter
Verein für Wohlfahrtsbestrebungen e.V. (gegr. 1901)
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds "Verein für Wohlfahrtsbestrebungen e.V., gegr. 1901" engagiert sich für bedürftige Hamburger Kinder im Elementar- und Grundschulalter, für Hamburger Freiluftschulen sowie für Natur und Umweltschutz. Im Mai 2009 gründete der Verein für Wohlfahrtsbestrebungen e.V., gegr. 1901, die Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Im Jahr 2017 wurde die Treuhandstiftung in einen Stiftungsfonds umgewandelt. Der Stiftungsfonds "Verein für Wohlfahrtsbestrebungen e.V., gegr. 1901" will bedürftige Hamburger Kinder im Elementar- und Grundschulalter bei Gruppen- und Klassenfahrten unterstützen, über den Hamburger Schulverein zur Ausgestaltung der Hamburger Freiluftschulen beitragen sowie den Natur- und Umweltschutz finanziell fördern. Möchten Sie den Stiftungsfonds "Verein für Wohlfahrtsbestrebungen e.V., gegr. 1901" unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftungsfonds "Verein für Wohlfahrtsbestrebungen e.V., gegr. 1901" zu verwirklichen.

Jetzt spenden

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
Sie möchten noch mehr erfahren?

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Bleiben Sie informiert über die Themen der Haspa Hamburg Stiftung