Die Stifter Ayse und Arndt Erwin Kezer wollen mit der Errichtung des Tante Elif Stiftungsfonds einen sehr wichtigen Stein im Mosaik der Straßensozialarbeit, mit ihrem Projekt MädchenMobil, umsetzen und damit für die Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenlebens einen wichtigen Beitrag leisten. Ziel ist es, die körperlichen und seelischen Folgen bei Straßenmädchen und benachteiligten jungen Mädchen zu lindern und ihnen eine gute Zukunftsperspektive zu bieten. Die Förderschwerpunkte teilen sich in folgende Bereiche auf:Moin MädchenMobil. Unser buntes MädchenMobil überzeugt durch seine tolle Ausstattung, Playstation, In- und Outdoorspiele, e-Sport als Kicker. Es ist durch seine Mobilität äußerst flexibel und kann neben festen Standorten beinahe jeden Punkt in Hamburg anfahren und so bedarfsgerecht eingesetzt werden. Wir bieten vor Ort ganz spontan Hilfe an, wenn schnelles Handeln notwendig ist. ⇒ Zuhören und hinschauen! Vor Ort Gutes tun! In Zusammenarbeit mit der Non-Profit-Kinderkrebsorganisation der Fördergemeinschaft Kinderkrebszentrum im neuen Kinder-UKE organisieren die Stifter eine eigene jährliche Spendenkampagne. Die Spenden kommen besonders schwer an Krebs erkrankten Mädchen, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Herkunft, zugute, sodass ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung zuteil wird. ⇒ Schwer kranken Mädchen helfen! Die Stifter bitten Sie, bei ihrer Arbeit zuhelfen und freuen sich hier über Ihre Unterstützung an den Tante Elif Stiftungsfonds in Form einer Spende oder Zustiftung. Herzlichen Dank! Einfach scannen und spenden
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Jetzt spendenWas ist ein Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.
Merkmale eines Stiftungsfonds:
- Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
- Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
- Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
- Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.