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Kinder & junge Menschen

Ursula und Dieter Obertop Stiftung

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Gründungsjahr
2014
Stifter
Dieter Obertop
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Dieter Obertop hat die Ursula und Dieter Obertop Stiftung im November 2014 – auch in Gedenken an seine bereits verstorbene Ehefrau – errichtet. Beiden ist und war es wichtig, sich gesellschaftlich zu engagieren. So pflegte Ursula Obertop, die sich sehr für fremde Menschen und Kulturen interessierte, viele Kontakte zu ausländischen Mitbürgern, unter anderem zu einer afghanischen Familie in Duvenstedt.  Darüber hinaus sind und waren den Beiden Kinder und Jugendliche, die an einer Behinderung oder schweren Erkrankung leiden, wichtig. Hier sieht Dieter Obertop Handlungsbedarf und möchte mit der Stiftung unterstützend tätig werden, insbesondere in der Region Hamburg sowie darüber hinaus in Norddeutschland.  Um die Ursula und Dieter Obertop Stiftung zu unterstützen, können sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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